Hausordnung

Das Team des Klinikums am Kurpark Baden hat für Sie  im Folgenden die Hausordnung aufbereitet.

1.  Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

2.  Zweck der Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Verhalten der Patienten und Besucher im Klinikum.
Im Interesse einer bestmöglichen Patientenversorgung sowie eines geordneten Betriebsablaufs sind alle Patienten und Besucher verpflichtet, die Hausordnung zu beachten sowie den Anordnungen unseres leitenden und diensthabenden Personals Folge zu leisten.
Des Weiteren unterlassen Sie bitte alles, was den Behandlungserfolg gefährden könnte.

3.  Ärztliche Betreuung

Behandlung

Die Art der Behandlung in ihrer Gesamtheit wird vom Ärztlichen Leiter und den behandelnden Ärzten festgelegt. Im Rahmen Ihrer Aufnahmeuntersuchung erstellen unsere Ärzte ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Therapieprogramm.

Wir bitten Sie, die vorgeschriebenen Untersuchungs- bzw. Behandlungszeiten, Ruhepausen und Diätpläne genauestens einzuhalten. Die Teilnahme an den Untersuchungen und Behandlungen ist verpflichtend. Zur ärztlichen Visite ersuchen wir alle Patienten, sich an dem bekannt gegebenen Visitenort einzufinden. Zu speziellen Untersuchungen bzw. Behandlungen werden Sie gesondert eingeladen. Bitte verlassen Sie während der allgemeinen Behandlungs- und Therapiezeiten das Klinikum nicht.

Medikamente

Zur Aufnahme ins Klinikum ist es nötig, die von Ihrem Haus- bzw. Facharzt verschriebenen Medikamente mitzubringen und dem untersuchenden Arzt bei der Aufnahmeuntersuchung vorzulegen bzw. das Pflegepersonal anlässlich der Pflegeanamnese diesbezüglich zu informieren. Insbesondere dürfen nur die während des Aufenthalts im Klinikum verordneten oder vom behandelnden Klinikarzt zur Weitereinnahme festgelegten Medikamente eingenommen werden.

4.  Recht auf Informationen

Das Krankenanstaltengesetz beinhaltet umfangreiche Informationspflichten gegenüber unseren Patienten, deren Einhaltung uns ein großes Anliegen ist. Dies betrifft unter anderem das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte sowie das Recht auf Aufklärung und Information bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten einschließlich möglicher Risiken.

5.  Hinweise für den Patienten

Zimmerzuweisung

Die Zuweisung der Zimmer erfolgt nach medizinisch-pflegerischen Gesichtspunkten, es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Einzelzimmers. Die Ihnen bei der Aufnahme zugewiesenen Zimmer dürfen nicht eigenmächtig getauscht werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Aufenthalt nur in den für Patienten vorgesehenen Räumen zulässig ist.

Reinlichkeit und Sorgfalt

Wir ersuchen Sie, in den Zimmern und im Haus sowie auf den Terrassen auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Bitte beachten Sie auch die Mülltrennung im Haus. Grundsätzlich sind bei Verlassen des Zimmers Fenster und Türen zu schließen und die elektrischen Geräte sowie das Licht auszuschalten.
Für Ihre persönliche Wäschepflege stehen Ihnen im Klinikum eine Patientenwaschmaschine und ein Bügelraum zur Verfügung.

Inventar

Wir ersuchen Sie, das Inventar des Klinikums sorgsam zu behandeln. Einrichtungsgegenstände (Sessel, Polster, Decken usw.) dürfen nicht aus den Zimmern entfernt werden.

Elektrische Geräte

Die Verwendung elektrischer Geräte wie Kocher, Bügeleisen und Heizgeräte in den Patientenzimmern ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet und könnte Fehlalarme mit kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr auslösen. Ein Haarföhn ist in den Patientenzimmern vorhanden.

Nutzung des Indoor-Fahrradabstellraums

Die Nutzung des Indoor-Fahrradabstellraums ist gemäß den Vorgaben des Klinikums möglich, bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Rezeption.

Rundfunk, Fernsehen

Rundfunk und Fernsehen stehen Ihnen in den Patientenzimmern und einigen öffentlichen Bereichen zur Verfügung, ebenso Bücher und Spiele in den Gemeinschaftszimmern. Bei der Verwendung von mitgebrachten Geräten ist auf Ihre Mitpatienten Rücksicht zu nehmen und jede unnötige Lärmentwicklung zu vermeiden.

Verpflegung

Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist Bestandteil des Heilverfahrens.
Die Mahlzeiten werden von allen Patienten zu den bekannt gegebenen Essenszeiten im Speisesaal eingenommen. Jedem Patienten wird im Speisesaal ein Platz reserviert, wir bitten Sie darum, diesen nicht eigenmächtig zu wechseln. Auch ersuchen wir Sie, die Essenszeiten bestmöglich einzuhalten, da sie mit den Therapien und Untersuchungen koordiniert sind. Wollen Sie einer Mahlzeit fernbleiben, so wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption.
In den Zimmern wird nur bettlägerigen Patienten serviert. Bitte nehmen Sie kein Geschirr oder Besteck aus dem Speisesaal in andere Räume mit.

Rauchen und Genuss alkoholischer Getränke

Im Klinikum gilt allgemeines Rauch- und Alkoholverbot.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Klinikum keine Haftung übernimmt, wenn ein Patient im oder außerhalb des Anstaltsbereichs unter Einwirkung von Alkohol bzw. nach Alkoholmissbrauch sich selbst oder andere Personen gefährdet, ihnen Schaden zufügt oder einen Sachschaden verursacht.

Tiere

Die Mitnahme von Tieren ins Klinikum ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Assistenz- und Therapiehunde.

Assistenz- und Therapiehunde

Die Mitnahme von Assistenzhunden ist gemäß den Vorgaben des Klinikums gestattet.

Geschenke, Trinkgeld

Wir ersuchen Sie, unseren Mitarbeitern keine Geschenke, Geld oder sonstige Vorteile zukommen zu lassen.

6.  Sperrstunde und Nachtruhe

Nachtruhe ist ab 23:00 Uhr. Diese ist aus Rücksicht auf die anderen Patienten bitte genauestens einzuhalten.
Von 06:00 Uhr bis 07:00 und von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr können Sie das Klinikum nur mit Chip betreten. Von 23:00 Uhr bis 06:00 ist die Haustüre verschlossen.

7.  Haftung für das Eigentum des Patienten

Sie werden bei Antritt Ihres Aufenthalts im Klinikum über Höhe und Haftungsbedingungen für Geldbeträge und Wertsachen informiert und auf die Verwahrung dieser im Zimmersafe hingewiesen. Bei Nichtbefolgung können wir keine Haftung übernehmen.
Für Kleider, Wäschestücke und sonstige Gebrauchsgegenstände können wir ebenfalls keine Haftung übernehmen.

8.  Besucher

Besucher

Besucher sind herzlich willkommen und können wesentlich zur Gesundung unserer Patienten beitragen. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass Besuche nur außerhalb Ihrer Therapiezeiten bzw. zu den bekannt gegebenen Besuchszeiten erfolgen können.

Besucher werden gebeten, aus Rücksicht auf die anderen Patienten, die Patientenzimmer nicht zu betreten. Ausnahmen ergeben sich natürlich bei bettlägerigen Patienten. Auch werden Besucher ersucht, allfällige Diäten des besuchten Patienten zu beachten und nicht durch mitgebrachte Speisen und Getränke zu unterlaufen.
Im Übrigen gelten für Besucher die Vorschriften dieser Hausordnung sinngemäß.

Vertreterbesuche

Besuche durch Vertreter, welche Waren oder Druckwerke verkaufen, Bestellungen für den Warenbezug oder Aufträge für private Schadenersatz- oder Schadenvermittlungsbüros entgegennehmen wollen, sind unzulässig.

9.  Wünsche oder Beschwerden

Ihre Wünsche oder Beschwerden können Sie bei jedem Mitglied der Kollegialen Führung vorbringen. Darüber hinaus steht Ihnen für derartige Belange auch ein Beschwerdebriefkasten zur Verfügung.
Außerdem haben wir eine Beschwerdekontaktperson nominiert, deren Name an der Informationstafel angeschlagen ist.

10.  Unterbrechung des Heilverfahrens

Eine Unterbrechung des Heilverfahrens ist nur in begründeten Fällen nach schriftlicher Antragstellung mit Erlaubnis der Kollegialen Führung und nach Rücksprache bzw. Bewilligung Ihres Sozialversicherungsträgers gestattet.

11.  Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung oder die Behandlungsvorschriften

Die Kollegiale Führung ist um Ihre Untersuchung, Behandlung und Betreuung bemüht. Die dazu notwendigen Normen verlangen auch auf Basis unserer Verträge mit den Sozialversicherungen, dass Sie und Ihre Besucher sich an die betreffenden Anordnungen halten. Die Nichteinhaltung der Hausordnung zieht in der Regel beim ersten Mal eine Verwarnung durch die Kollegiale Führung nach sich. Schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können zu Ihrer sofortigen Entlassung bzw. zu Hausverbot für Besucher führen.
Sollten Sie notwendige Behandlungsmaßnahmen verweigern, können Sie vorzeitig entlassen werden, soweit dies ohne Schaden für Ihren aktuellen Gesundheitszustand möglich ist.

12.  Verhalten im Brandfall

Im Brandfall sind die Bestimmungen des Alarmplans des Klinikums unbedingt zu beachten.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und erfolgreichen Aufenthalt in unserem Haus!

Die Kollegiale Führung des Klinikums am Kurpark Baden für Orthopädie und Rheumatologie

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