FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Fragen zur Anreise:
Generell ist die Anreise von den Patienten oder deren Angehörigen selbst zu organisieren. Ob und in welcher Form die Versicherung Kosten übernimmt, entnehmen Sie bitte Ihrer Bewilligung.
Vor dem Haus zum Ein- und Ausladen und umliegende Parkplätze und Parkhäuser. Gehzeit ca. 5 bis 10 min.
Wir bitten unsere Patienten in der Zeit zwischen 07:30 Uhr und 09:30 Uhr anzureisen.
Es liegt im Zentrum in der Nähe des Casinos, am Beginn der Fußgängerzone.
Gute Verbindung mit der ÖBB, Bus oder Badener Bahn.
Fragen zur Reservierung:
Die Wartezeiten sind saison- und auslastungsabhängig und betragen bei Anschlussheilverfahren ca. 6 Wochen und bei Heilverfahren ca. 6 – 8 Monate.
Um Patientenwünsche weitgehend erfüllen zu können, führen wir eine Warteliste. Dies ermöglicht uns, Patienten, die einen früheren Termin wünschen, ehestmöglich aufzunehmen. In diesem Fall werden Sie von uns telefonisch kontaktiert.
Vormerkungen vor der Operation können derzeit nicht entgegengenommen werden.
Den genannten Antrag kann der behandelnde Arzt im Krankenhaus, bzw. auch Ihr Fach- oder Hausarzt stellen. Die letztgültige Entscheidung für die Genehmigung liegt bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Fragen zu Medizin und Therapie:
Ein Rehabilitationsaufenthalt ist dann erforderlich und sinnvoll, wenn ein orthopädischer Eingriff am Knochen, an Gelenken oder Sehnen stattgefunden hat. Hier sind der Gelenksersatz (Schulter-, Knie-, Hüft- und Sprunggelenke), ebenso wie Eingriffe an der Wirbelsäule (Bandscheibenoperationen, Versteifungsoperationen, Tumorbehandlungen) und nach Frakturen z.B. im Rahmen einer Osteoporose und/oder operativen Korrekturen an den Strukturen des Stütz- und Bewegungsapparates gemeint.
Auch abnützungsbedingte, angeborene oder entzündliche Erkrankungen ohne operative Eingriffe können im Rahmen eines Rehabilitationsaufenthaltes behandelt werden, um so bestmögliche Selbständigkeit und Mobilität zu erreichen oder zu bewahren.
Die Rehabilitation trägt entscheidend zum gesamten Behandlungserfolg nach Operationen bei und ist somit die wichtigste Fortsetzungsbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Zeitpunkt des Antrittes ist abhängig von der Art der Operation und der Belastbarkeit. Eine gewisse Rekonvaleszenzzeit zu Hause oder auf einer akutgeriatrischen Station ist zur Erholung des Patienten und zur Heilung von Narben und Knochen erforderlich, da die Belastbarkeit unmittelbar anschließend noch nicht gegeben ist und Training und Übung nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden könnte. Auch Begleiterkrankungen beeinflussen den Rehabilitationsbeginn sowie den Rehabilitationsverlauf. Die letztgültige Entscheidung über den für Sie optimalen Startzeitpunkt Ihres Anschlussheilverfahrens trifft unser ärztlicher Dienst in Rücksprache mit Ihrem vorbehandelnden Arzt.
Medikamente, die regelmäßig und/oder zuletzt eingenommen werden, sind ausreichend für den gesamten Aufenthalt mitzubringen.
Der Entlassungsbericht des operierenden Krankenhauses, Röntgenbilder – vom Krankenhaus nach der Operation aufgenommen – und/oder ein Bericht Ihres Hausarztes ermöglicht uns einen raschen und optimalen Therapiebeginn.
Hilfsmittel wie Stützkrücken, Gehstöcke, Gehwagerl, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, Anziehhilfen, Greifzangen, Spezialpolster für den Nacken, Stützmieder usw., die Sie regelmäßig zu Hause verwenden oder vom Krankenhaus verordnet wurden, nehmen Sie bitte für den Aufenthalt mit.
Im Rahmen der Erstuntersuchung und des weiteren Therapieverlaufes wird die Weiterverwendung von Stützhilfen und Hilfsmitteln mit Ihnen besprochen und entsprechend angepasst.
Fragen zum Aufenthalt:
Unser Haus ist mit einer begrenzten Anzahl an Einbettzimmern ausgestattet. Deshalb ist es uns derzeit nicht möglich, alle individuellen Wünsche nach Einbettzimmern zu erfüllen.
Die Verträge mit den Sozialversicherungsträgern sehen grundsätzlich die Unterbringung in Doppelzimmern vor. Davon ausgenommen sind Fälle bei denen die medizinische Notwendigkeit für Unterbringung in einem Einzelzimmer vorliegt. Eine Aufzahlung für ein Einzelzimmer ist vertraglich ausgeschlossen.
Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 22 Tage (21 Nächte), wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sind Verkürzungen bzw. Verlängerungen des Aufenthaltes möglich.
Grundsätzlich nein, in medizinisch begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Ärztlichen Leitung. Es besteht dann die Möglichkeit, bei Ihrer Versicherung einen Antrag zur Kostenübernahme zu stellen. Wenn der Antrag vom Versicherungsträger nicht genehmigt wird, sind die Kosten für die Begleitperson selbst zu tragen.
Selbstbehalte sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu Beginn des Aufenthaltes bar zu begleichen. Konsumierte Extras wie z.B. Telefon sind bei Erhalt zu bezahlen.
Wir bitten Sie, den Bademantel selbst mitzubringen, Handtücher und Badetücher werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Es steht Ihnen eine Waschmaschine (gegen Entgelt), Trockner und eine Bügelmöglichkeit im Haus zur Verfügung.
Fragen zur Freizeitgestaltung:
Nein.
Haustiere sind aufgrund der krankenanstaltsrechtlichen Hygienevorschriften nicht gestattet.
Im Haus nicht, aber in der Umgebung befindet sich das Strandbad Baden und die Römertherme.
Fahrräder können jederzeit mitgebracht werden, diese sind jedoch nicht versichert. Eine ärztliche Genehmigung muss vor dem Radfahren eingeholt werden.
Sonstige Fragen:
Nein, dieser muss nicht extra gemeldet werden, da der Versicherungsträger nach der Aufnahme eine entsprechende Meldung erhält.
Ja.
Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung Ihres Versicherungsträgers möglich.
Rufen Sie uns bitte an, gerne beantworten wir Ihre Fragen!
Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. +43 2252 43285 0 oder E-Mail an info@klinikum-baden.at zur Verfügung.